Verpflichtungen vom Dogsitter • Wir achten auf rücksichtsvollen Umgang mit der Natur. Sehr wichtig ist uns auch der friedliche Umgang mit anderen Menschen und Hundehalter/in. • Bei Tagesbetreuung: Ihr Hund wird vom Dogsitter artgerecht behandelt und täglich mindestens 4 Stunden (Morgen 2h/ Nachmittag 2h) ausgeführt. • Bevor ihr Hund in eine feste Gruppe aufgenommen wird, verbringen wir mit ihm zuerst einen Probespaziergang. • Es werden bis zu 5 Hunde auf den Spaziergang mitgenommen. • Sollte Ihr Hund davon laufen, werden wir uns unverzüglich auf die Suche nach ihm machen und Sie umgehend benachrichtigen. • Wird Ihr Hund nicht gefunden, haftet der Dogsitter nur bei grober Fahrlässigkeit oder nachweislicher Missachtung der Aufsichtspflicht. • Bei einem Unfall oder Krankheit, werden wir sofort den Tierarzt aufsuchen. Kosten sind vom Hundehalter zu bezahlen, ausser bei Fahrlässigkeit und Verletzung der Aufsichtspflicht. • Der Dogsitter verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung.
Verpflichtungen vom Hundehalter • Beim ersten Treffen ist eine Kopie des Impfpasses vorzuweisen. • Ihr Hund ist bei Amicus registriert • Ihr Hund ist gesund und geimpft • Es müssen wahrheitsgetreue Informationen über die Wesensmerkmale und den Gesundheitszustand des Tieres gemacht werden. Ansonsten wird jede Haftung abgelehnt. • Läufige Hündinnen können nicht ins Rudel aufgenommen werden • Ihr Hund wird mind. 2 mal pro Jahr entwurmt • Ihr Hund sollte einen guten Grundgehorsam haben Versicherungen • Der Hundehalter muss eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. (eine Unfallversicherung wird empfohlen) • Ereignet sich ein Unfall oder Sachschaden an Drittpersonen, haften wir nur in nachweislicher Verletzung der Aufsichtspflicht oder bei Fahrlässigkeit.
Allgemeine Bestimmungen • Nur sozial verträgliche Hunde werden ins Rudel aufgenommen. Wir nehmen ebenfalls nur Hunde in die Tagesbetreuung auf, die einen Grundgehorsam haben. • Bring und Abholtage werden vollumfänglich verrechnet. • Sollte es nicht funktionieren den Hund einzugliedern, kann der Dogsitter die Betreuung beenden. • Aggression und unsoziales Verhalten, welches dem Dogsitter vorenthalten wurde, kann ebenfalls zur Beendigung der Betreuung führen. • Zu Beginn der Integration ins Rudel, werden Hunde an der Leine geführt. • Es liegt im Ermessen des Dogsitters zu entscheiden, ob der Hund an der Leine geführt wird oder ab geleint mitlaufen darf. • Entstehen Kosten wegen Betreuungsausfall (Krankheit, Unfall), werden Folgekosten nicht vom Dogsitter übernommen. • Hunde die nicht rechtzeitig abgemeldet werden (24 Stunden vor Betreuungsbeginn) werden normal verrechnet.
Bezahlung • TWINT • Bar gegen Quittung • Ferienhunde bezahlen im Voraus • Beim Spazierdienst wird wöchentlich abgerechnet.