AGB

Verpflichtungen vom Dogsitter
• Wir achten auf rücksichtsvollen Umgang mit der Natur. Sehr wichtig ist uns auch der friedliche Umgang mit anderen Menschen und Hundehalter/in.
• Bei Tagesbetreuung: Ihr Hund wird vom Dogsitter artgerecht behandelt und täglich mindestens 4 Stunden (Morgen 2h/ Nachmittag 2h) ausgeführt.
• Bevor ihr Hund in eine feste Gruppe aufgenommen wird, verbringen wir mit ihm zuerst einen Probespaziergang.
• Es werden bis zu 5 Hunde auf den Spaziergang mitgenommen.
• Sollte Ihr Hund davon laufen, werden wir uns unverzüglich auf die Suche nach ihm machen und Sie umgehend benachrichtigen.
• Wird Ihr Hund nicht gefunden, haftet der Dogsitter nur bei grober Fahrlässigkeit oder nachweislicher Missachtung der Aufsichtspflicht.
• Bei einem Unfall oder Krankheit, werden wir sofort den Tierarzt aufsuchen. Kosten sind vom Hundehalter zu bezahlen, ausser bei Fahrlässigkeit und Verletzung der Aufsichtspflicht.
• Der Dogsitter verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung.

Verpflichtungen vom Hundehalter
• Beim ersten Treffen ist eine Kopie des Impfpasses vorzuweisen.
• Ihr Hund ist bei Amicus registriert
• Ihr Hund ist gesund und geimpft
• Es müssen wahrheitsgetreue Informationen über die Wesensmerkmale und den Gesundheitszustand des Tieres gemacht werden. Ansonsten wird jede Haftung abgelehnt.
• Läufige Hündinnen können nicht ins Rudel aufgenommen werden
• Ihr Hund wird mind. 2 mal pro Jahr entwurmt
• Ihr Hund sollte einen guten Grundgehorsam haben

Versicherungen

• Der Hundehalter muss eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
(eine Unfallversicherung wird empfohlen)
• Ereignet sich ein Unfall oder Sachschaden an Drittpersonen, haften wir nur in nachweislicher Verletzung der Aufsichtspflicht oder bei Fahrlässigkeit.

Allgemeine Bestimmungen
• Nur sozial verträgliche Hunde werden ins Rudel aufgenommen. Wir nehmen ebenfalls nur Hunde in die Tagesbetreuung auf, die einen Grundgehorsam haben.
• Bring und Abholtage werden vollumfänglich verrechnet.
• Sollte es nicht funktionieren den Hund einzugliedern, kann der Dogsitter die Betreuung beenden.
• Aggression und unsoziales Verhalten, welches dem Dogsitter vorenthalten wurde, kann ebenfalls zur Beendigung der Betreuung führen.
• Zu Beginn der Integration ins Rudel, werden Hunde an der Leine geführt.
• Es liegt im Ermessen des Dogsitters zu entscheiden, ob der Hund an der Leine geführt wird oder ab geleint mitlaufen darf.
• Entstehen Kosten wegen Betreuungsausfall (Krankheit, Unfall), werden Folgekosten nicht vom Dogsitter übernommen.
• Hunde die nicht rechtzeitig abgemeldet werden (24 Stunden vor Betreuungsbeginn) werden normal verrechnet.

Bezahlung
• TWINT
• Bar gegen Quittung
• Ferienhunde bezahlen im Voraus
• Beim Spazierdienst wird wöchentlich abgerechnet.

Gerichtsstand ist Zofingen

DEINHUNDESITTER.CH
Simon Bol
Fischerweg 94
4665 Oftringen